Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Für lange Zeit war der Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz kein Thema und diese waren vielerorts dem Rauch der qualmenden Kollegen ausgesetzt. Inzwischen sollte ein rauchfreier Arbeitsplatz allerdings selbstverständlich sein, denn auch die schädlichen Folgen von Passivrauchen sind wissenschaftlich sehr gut dokumentiert. Der Gesetzgeber steht dabei klar auf der Seite der Nichtraucher. Deren Schutz ist im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung gesetzlich verankert:

„(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“

Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung zum Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz, hat jeder Arbeitgeber auch eine moralische Verpflichtung seiner rauchfreien Belegschaft gegenüber. Denn Passivrauchen ist erwiesenermaßen gesundheitsschädlich! Darüber hinaus lohnt sich eine Investition in den Schutz der Nichtraucher auch finanziell für den Arbeitgeber. Schließlich wird dadurch weniger Arbeitszeit durch ständige Zigarettenpausen verschwendet und die Anzahl der Krankheitstage geht zurück. Zusätzlich steigt die Zufriedenheit und damit auch die Motivation der nichtrauchenden Belegschaft durch solche Maßnahmen drastisch an, da sie ihre eigenen Interessen durch die durchgeführten Maßnahmen vertreten sehen.

Bevor das Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft trat, war dies oft nicht der Fall. Als nichtrauchender Arbeitnehmer konnte man sich schnell einmal benachteiligt fühlen, denn man war nicht nur häufig dem Zigarettenrauch der Kollegen ausgesetzt, sondern konnte darüber hinaus auch nicht auf kurze Unterbrechungen der Arbeitszeit in Form einer Zigarettenpause zurückgreifen. Wo die kurzen Pausen einem Raucher oftmals gestattet wurden, sahen sich Nichtraucher gezwungen, ihre ganze Arbeitszeit durchgehend beschäftigt zu sein. Da kam bei vielen Nichtrauchern schnell einmal Unmut und der Eindruck der Benachteiligung auf. Die Folgen: oftmals entstand ein gespanntes Verhältnis am Arbeitsplatz zwischen den Rauchern und Nichtrauchern. Besonders bei der Nichtraucher-Fraktion konnte so schnell einmal die Arbeitsmotivation sinken, da man neidisch auf die Zigarettenpausen der Raucher schielte.

Dazu kommen noch die zahlreichen Gesundheitsschäden des Passivrauchens, die bei mangelndem Nichtraucherschutz auftreten. War ein Mitarbeiter über Jahre dem Zigarettendunst der Kollegen ausgesetzt, hatte dies beinahe den gleichen Effekt als würde er selbst rauchen. Damit kam es nicht nur bei Rauchern, sondern auch bei Nichtraucher zu einer höheren Erkrankungsrate und einem früheren, gesundheitsbedingtem Ausstieg aus dem Berufsleben.

Auch für Arbeitgeber hatte das Rauchen am Arbeitsplatz zahlreiche, besonders finanzielle Nachteile. Durch die Unzufriedenheit der Nichtraucher kam es häufig zu einer sinkenden Motivation und Produktivität in dieser Gruppe von Mitarbeitern. Auch entstanden durch die Raucher höhere Reinigungskosten und die Gefahr eines Brandes stieg an. Nicht zuletzt treten, durch die gesundheitlichen Folgen des Rauchens, Kosten in Zusammenhang mit mehr Fehltagen und einer höheren Fluktuation der Belegschaft auf.

Der Verlust an Arbeitszeit durch Rauchen am Arbeitsplatz ist ebenfalls beträchtlich. Eine durchschnittliche Zigarettenpause dauert gut und gerne 10 Minuten und wird von starken Rauchern häufig wahrgenommen. Dazu müssen sie das Büro verlassen und an die Frische Luft oder in spezielle Raucherräume gehen. Der Gang zum Kaffeeautomat hingegen dauert weniger lange und wird auch seltener getätigt.

Die Nichtraucher-Initative Deutschland e.V. geht davon aus, dass durch diese Punkte jeder Raucher ein Unternehmen pro Jahr rund 1500 Euro mehr kostet, als ein Nichtraucher. Kein Wunder also, dass viele Personalchefs inzwischen lieber Nichtraucher einstellen, als Raucher – besonders, wenn sie selber Nichtraucher sind.