Nichtraucherschutz: Tipps für Arbeitnehmer

Die gesundheitlichen Folgen des Zigarettenkonsums sind enorm. Allein in der Europäischen Union sterben jährlich über eine halbe Millionen Menschen durch die Auswirkungen der Glimmstängel. Das sind mehr, als die Todesopfer sämtlicher illegalen Drogen zusammengerechnet! Dennoch ist Rauchen legal und fällt sogar unter die Persönlichkeitsrechte, es kann einem prinzipiell nicht untersagt werden.

Etwas anders sieht dies am Arbeitsplatz aus, hier haben Nichtraucher einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schutz vor Passivrauch. Deutschland zeigt sich damit fortschrittlich, denn dies ist längst nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten der Fall, auch wenn die Europäische Union Empfehlungen für einen rauchfreien Arbeitsplatz ausgesprochen hat.

Diese Empfehlung macht auch Sinn, denn Tabak ist ein potentes Nervengift mit einem sehr hohen Suchtpotential. Zigarettenrauch enthält allein 70 karzinogene Substanzen, also Inhaltsstoffe, die mit der Entstehung von Krebs in Zusammenhang stehen. Besonders gefährlich ist Tabakrauch für schwangere Frauen. Sind diese dem Zigarettendunst ausgesetzt, besteht eine erhöhte Chance für Fehlgeburten, Missbildungen und Wachstumsdefizite des ungeborenen Kindes.

Weniger drastische, aber dennoch äußerst unangenehme Folgen des Zigarettenkonsums sind ein schlechter Atem und ein stark beeinträchtiger Geschmacks- und Geruchssinn. Schädigungen vom Tabakrauch können nicht nur Raucher selbst erleiden, sondern auch jegliche Personen, die sich in näherer Umgebung des Tabakrauchs befinden. Dieses Phänomen des Passivrauchens kann selbst bei Nichtrauchern zu beträchtlichen Schädigungen der Gesundheit führen. Raucher am Arbeitsplatz schaden daher nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Arbeitskollegen.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Jeder Arbeitnehmer hat prinzipiell Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dieser Anspruch gilt jedoch in erster Linie für den eigenen Arbeitsbereich. So kann ein Nichtraucher also verlangen, dass sein eigener Arbeitsplatz sich innerhalb eines rauchfreien Bereichs befindet, nicht jedoch, dass der gesamte Betrieb zur Nichtraucher-Zone erklärt wird.

Um diesen Anspruch geltend zu machen, sollte man als Arbeitnehmer zu allererst mit den Kollegen und Vorgesetzten reden. Kommt es dadurch nicht zur Einrichtung von Schutzmaßnahmen für Nichtraucher, kann auch der Betriebsrat eingeschaltet werden. Falls auch dies nichts hilft, kann ein Brief an die Geschäftsleitung Abhilfe schaffen. Im Extremfall hilft nur ein Gang vor das Arbeitsgericht oder zum Gewerbeaufsichtsamt, dies sollte jedoch in jedem Fall die letzte Maßnahme bleiben.

Wie können Schutzmaßnahmen für Nichtraucher aussehen?

Dies hängt in erster Linie vom Arbeitgeber ab und für welchen Weg dieser sich entscheidet. So kann es etwa zu einer strikten Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen kommen, welche sämtliche Arbeitsbereiche und Pausenräume betrifft. Auch ein generelles Rauchverbot innerhalb sämtlicher Geschäftsräume ist eine Möglichkeit, dem Schutz der Nichtraucher nachzukommen. Dabei muss aber den Rauchern immer noch die Option offen bleiben, außerhalb der Räumlichkeiten Zigaretten zu rauchen. Ein Rauchverbot auf dem gesamten Firmengelände ist nicht zulässig, da es gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer verstößt. In der Regel werden deshalb spezielle Raucherzonen für die Raucher zur Verfügung gestellt. Eine weitere Möglichkeit ist die Installation von Lüftungssystemen, diese sind jedoch häufig ineffektiv und mit hohen Kosten verbunden.

Wie sieht es mit Raucherpausen aus?

Einigen Nichtrauchern sind die häufigen Zigarettenpausen ihrer rauchenden Kollegen ein Dorn im Auge. Schließlich wird so die Arbeitszeit gesenkt, während Nichtraucher weiterhin die volle Leistung bringen müssen. Raucher halten oft dagegen, indem sie auf Kaffeepausen der Nichtraucher verweisen, die ebenso Zeit kosten. Wie ein Arbeitgeber mit Raucherpausen umgeht, ist ihm prinzipiell selbst überlassen.

Einige Unternehmen etwa haben feste Regelungen für Raucherpausen oder verlangen, dass Zigarettenpausen zeitlich erfasst und von der Arbeitszeit abgezogen werden. In anderen Unternehmen sieht man es jedoch nicht so genau und lässt den Rauchern mehr oder weniger freie Hand. Gesetzliche Grundlagen für oder gegen Raucherpausen am Arbeitsplatz gibt es nicht!