Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, enthält gesetzliche Regelungen bezüglich Fachkräften, die zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. Dazu zählen etwa Sicherheitsingenieure oder auch Betriebsärzte.

Fachkräfte sorgen für Arbeissicherheit

Laut dem Arbeitssicherheitsgesetz hat ein Unternehmen solche Fachkräfte bereitzustellen, um damit für eine höhere Arbeitssicherheit zu sorgen. Diese Fachkräfte können bei der Verhütung von Unfällen und beim Arbeitsschutz unterstützend in den Betriebsablauf eingreifen. Dadurch sollen unterschiedliche Ziele erreicht werden. Zuerst soll damit sichergestellt werden, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Verhütung von Unfällen an die Verhältnisse der spezifischen Betriebe angepasst und entsprechend umgesetzt werden.

Darüber hinaus sollen durch die Arbeit der Fachkräfte neue Erkenntnisse im Bereich Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik gesammelt werden, die zu einer verbesserten Unfallverhütung und einem erhöhten Arbeitsschutz beitragen. Schließlich soll durch die Fachkräfte ein möglichst hohes Niveau bezüglich Arbeitsschutz und Unfallverhütung erzielt werden.

Aufgaben und Eigenschaften der Fachleute nach ASiG

Die im ASiG enthaltenen Vorschriften befassen sich mit den Aufgabenbreichen der Fachärzte und Sicherheitsingenieure, deren notwendigen Qualifikationen, der rechtlichen Stellung dieser Fachkräfte innerhalb des Unternehmens und Standards zur Überwachung der Tätigkeiten dieser Fachkräfte. Konkrete Vorgaben zur Arbeitssicherheit sind in den Vorschriften zur Unfallverhütung aufgeführt.

Das gesamte Arbeitssicherheitsgesetz kann online hier nachgelesen werden:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/asig/gesamt.pdf